Wir bieten Ihnen eine maßgeschneiderte Grabbetreuung an, die aus verschiedenen Bausteinen besteht, aus denen Sie auswählen können. Ihnen steht es frei zwischen zwei generellen Optionen zu wählen:

A. Einjährig (PDF: Auftragsformular, unsere AGBs)

B. Mehrjährig (bis auf Widerruf) (PDF: Auftragsformular, unsere AGBs)

(zur Auftragserteilung klicken Sie bitte auf den Link mit dem Auftragsformular bei der entsprechenden Leistung, drucken Sie das Formular aus und senden Sie uns dann das unterschriebene Auftragsformular per Post zu):

1. das ausschließliche Gießen der Grabstelle in der Zeit vom 01.04. bis 30.09. (d.h. in der Sommersaison). Zusätzliche Monate sind einzeln nachbuchbar.

Bei dieser Art der Betreuung gießen wir das Grab in der Zeit in der die Friedhofsverwaltung die Wasserversorgung gewährleistet so oft es nach gärtnerischem Ermessen nötig ist damit die Pflanzen nicht vertrocknen, ohne weitere Pflegearbeiten am Grab auszuführen.

2. das Gießen und Pflegen der Grabstelle in der Zeit vom 01.04. bis 30.09. (d.h. in der Sommersaison). Zusätzliche Monate sind einzeln nachbuchbar.

Die Pflege der Grabstellen umfasst folgende Leistungen:

  • das notwendige Erhaltungsgießen - entsprechend Punkt 1) - und zusätzlich
  • das Abräumen des Winterschmuckes
  • das Lockern des Erdreiches
  • das periodische Säubern des Grabes von Unkraut und Laub (im langjährigen Durchschnitt etwa 18 bis 20 Pflegedurchgänge zwischen 01.04. und 30.09.)
  • die ausreichende Düngung eines evtl. vorhandenen Bodendeckers
  • den Rückschnitt evtl. vorhandener Heiden und Bodendecker
  • auf Wunsch das regelmäßige Zurückschneiden der dauerhaften Gehölze (nicht jedoch der Schnitt evtl. vorhandener Hecken-Einfassungen)
  • den fachgerechten Gehölzschnitt (als Einzelaufträge)
  • das Abräumen der Sommerbepflanzung Ende Oktober

3. die Ganzjahrespflege der Grabstelle, d.h.das Gießen und Pflegen der Grabstelle in der Zeit vom 01.01. bis 31.12.

Bei der Ganzjahresbetreuung führen wir zusätzlich zu den unter Punkt 2) genannten Leistungen in der übrigen Zeit regelmäßige Kontrollgänge nach gärtnerischem Ermessen durch (sofern es die Witterung zulässt) und entfernen vorhandenes Astwerk, Laub und abgeblühte Blumen (bei Frost und Schnee können einige Arbeiten jedoch nur bedingt ausgeführt werden!).

4. jahreszeitlich wechselnde Bepflanzungen

Zu folgenden Zeitpunkten führen wir Saisonbepflanzungen für Sie aus:

  • Frühjahrsbepflanzung: möglichst zu Ostern - sofern es die Witterung zulässt
  • Sommerbepflanzung: nach den "Eisheiligen" (etwa Mitte Mai)
  • Herbstbepflanzung: etwa Mitte/Ende September
  • Wintereindeckung: zu den kirchlichen Gedenktagen Allerheiligen (01.11.) bzw. Totensonntag

5. "Specials"

  • das kurzfristige "Urlaubsgießen" der Grabstelle (für mind. vier zusammenhängende Wochen)
  • einen Blumengruß zu einem individuellen Gedenktag
  • das Beheben von Senkschäden
  • das Auffüllen der Grabstätte mit Erde

Selbstverständlich können Sie alle von Ihnen gewünschten Leistungen als Jahresbestellung in Auftrag geben;
Einzel- und Zusatzbestellungen sind jederzeit möglich.

Für eine Auftragserteilung
- klicken Sie auf den Link mit dem Auftragsformular bei der entsprechenden Leistung,
- drucken Sie das Formular aus und
- senden Sie uns dann das unterschriebene Auftragsformular per Post zu:

A. Einjährig (PDF: Auftragsformular, unsere AGBs)

B. Mehrjährig (bis auf Widerruf) (PDF: Auftragsformular, unsere AGBs)